Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeines

  • Die folgenden AGB gelten für alle Aufträge und Leistungen der Fotografin. Sie sind vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Von den AGB abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn die Fotografin diese schriftlich anerkannt hat.
  • Wenn im Rahmen dieser AGB von „Lichtbildern“ oder „Fotos“ gesprochen wird, sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte gemeint. Dies gilt unabhängig von Form und Medium.

II. Leistungen

  • Die zu erbringende Leistung der Fotografin, geht aus der jeweils individuellen Auftragsbestätigung hervor.
  • Die Fotografin wird zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sein und das Shooting/ die Hochzeitsreportage durchführen.
  • Wartezeit oder Verspätungen, die der Auftraggeber schuldhaft zu vertreten hat, werden der Shootingzeit angerechnet. Wird die Shootingzeit durch verschulden des Auftraggebers wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar dementsprechend. Bei Hochzeitsreportagen ist es möglich, die Begleitung zu dem im Vorfeld festgelegten Stundensatz zu verlängern.
  • Die Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin.
  • Die Fotografin übernimmt die Auswahl der Fotografien und die entsprechende Basisoptimierung sämtlicher Digitaldaten: Zum Beispiel Beschnitt, Kontraste, Weißabgleich und individuelle Nachbearbeitung.
  • Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder für den Auftraggeber nach dem Shooting/ der Hochzeitsreportage in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden im JPG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  • Die Fotografin wird die fertigen Bilddateien und Rohformate für mindestens 3 Monate nach Leistungserbringung verwahren und speichern. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Bilddateien auch darüber hinaus aufzubewahren und zu speichern.
  • Die Fotografin darf die Fotos, für die ihr die Nutzungsrechte im Rahmen ihres Eigenmarketings übertragen wurden, unbegrenzt speichern und im Rahmen der Vereinbarung verwenden.
  • Bei Hochzeitsreportagen ist die Fotografin bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden. Der Auftraggeber kann im Vorfeld besondere Wünsche zu den Fotos äußern.
  • Die Fotografin beachtet das Hausrecht der jeweiligen Aufnahmeorte. Das bedeutet vor allem, dass der Auftraggeber im Vorfeld klären muss, ob an zeremoniellen und Veranstaltungsorten Fotografien erlaubt sind. Die Fotografin kann nicht garantieren, dass Fotografien angefertigt werden dürfen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, in kirchlichen Einrichtungen kann es zu Einschränkungen kommen, auf die die Fotografin keinen Einfluss hat.

III. Verschiebungen (gilt für alle Shootings, außer Hochzeitsreportagen)

  • Im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt können beide Parteien eine Terminverschiebung fordern. Dies muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes geschehen. Bei Verschiebungen ist das Shooting spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Ursprungstermin nachzuholen.
  • Bei Shootings im Freien spielt das Wetter für das Gelingen des Shootings eine wesentliche Rolle. Sollte das Wetter einem sicheren und/oder erfolgreichen Fotoshooting im Wege stehen, so wird die Fotografin Kontakt mit dem Auftraggeber aufnehmen. In diesen Fällen können sich beide Parteien entweder auf einen geeigneten Ausweichort oder einen neuen Termin einigen. Bei Verschiebungen ist das Shooting spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Ursprungstermin nachzuholen.

iV. Rechteübertragung und Rechte Dritter

  • Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber die privaten Nutzungerechte an allen Bildern. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Nach vollständiger Bezahlung und damit Übergang der Nutzungsrechte kann der Auftraggeber seine Bilder vervielfältigen, privat benutzen, an Freunde, Familie, etc. weitergeben und auf einem privaten Blog oder Social Media Account, etwa Instagram, teilen.
  • Diese Rechteübertragung beinhaltet nur das einfache Nutzungerecht für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Nutzungsrechte ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin weiterzugeben.
  • Die gewerbliche Nutzung (etwa für Werbeanzeigen oder kommerzielle Internetseiten) bzw. der Weiterverkauf der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  • Bei jeder unberechtigten, ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  • Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt bei der Fotografin.
  • Technische Veränderungen der Bilder, etwa durch Filter, sind untersagt.
  • Die Bearbeitung und Veränderung von Lichtbildern der Fotografin bedürfen ihrer vorherigen Zustimmung. Sollte dabei ein neues Werk entstehen, so ist die Fotografin Miturheberin.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle beim Shooting anwesenden Personen mit der Anfertigung einer Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.
  • Bei Hochzeitsreportagen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Dies umfasst bei Hochzeitsreportagen unter anderem (nicht ausschließlich) die Hochzeitsgäste und Dienstleister der Hochzeit. Sollten die Personen dies nicht wünschen, muss der Auftraggeber die Fotografin darüber informieren.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verarbeitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber.

V. Vergütung

  • Für die vereinbarte Leistung erhält die Fotografin das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar.
  • Nebenkosten, sofern nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber. Beispiele: Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten
  • Von der Fotografin gestellte Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  • Spätestens nach 35 Tagen tritt der Zahlungsverzug ein, wenn die gestellte Rechnung (oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung) nicht bezahlt wurde.
  • Für alle Aufträge sind, sofern nicht anders vereinbart, 50% des vereinbarten Honorars als Anzahlung zu tätigen. Die restlichen 50% werden nach Erbringung der vereinbarten Leistungen berechnet.
  • Die Stornierung einer Hochzeitsreportage ist bis 3 Monate vor dem Termin gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00€ möglich. Die bereits geleistete Anzahlung (Honorarvorschuss) wird nicht zurück gezahlt und als Ausfallhonorar einbehalten. Bei späterer Stornierung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00€ fällig.
  • Kann die Fotografin bei der Hochzeit aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht erscheinen, wird sie sich um Ersatz bemühen und nachweislich versuchen bei mindestens zwei gleich qualifizierten Fotografen eine Vertretung für sich zu bekommen.
  • Eine Stornierung anderer Foto-Shootings, die keine Hochzeitsreportagen sind, ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich. Die bereits geleistete Anzahlung (Honorarvorschuss) wird nicht zurück gezahlt und als Ausfallhonorar einbehalten. Bei späterer Stornierung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Eine Verschiebung von Foto-Shootings ist kostenfrei möglich, sofern das Shooting innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin stattfindet (siehe auch III.).
  • Die Reklamationsfrist für die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder endet spätestens 14 Tage nach Auslieferung der Lichtbilder. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, ist eine Reklamation ausgeschlossen.
  • Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion umfangreichen Änderungen, so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschalpreis oder Stundenlohn vereinbart wurde. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin dies auch für Wartezeiten.
  • Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen.

VI. Haftung

  • Für Pflichtverletzungen, die nicht in unmittelbar Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertag stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden an Kamera, Negativen und Daten haftet die Fotografin nur bei Pflichtverletzung und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Beständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nach Fertigstellung des Auftrages.
  • Dir Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von gedruckten Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials.
  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust nach Fertigstellung des Auftrags.
  • Die Zu- und Rücksendung von Fotos und Materialien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  • Liefertermine sind nur dann verbindlich, sofern diese schriftlich bestätigt werden. Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Der Auftraggeber nimmt auf eigene Gefahr an dem Fotoshooting teil.

VII. Allgemeine Bedingungen

  • Der Auftraggeber erklärt in der Auftragsbestätigung, ob er damit einverstanden ist, dass die erstellten Bilder und Videos von der Fotografin im Rahmen ihres Eigenmarketings verwendet werden dürfen.
  • Sofern der Auftraggeber sein Einverständnis zur Nutzung sämtlicher erstellter Bildmaterialien im Rahmen des Eigenmarketings der Fotografin erteilt, erhält er den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Rabatt als Dankeschön.
  • Sofern sich der Auftraggeber entscheidet, dieses Einverständnis doch nicht zu erteilen bzw. zu widerrufen, erlischt der Rabatt und löst einen entsprechenden Aufpreis aus. Dieser Aufpreis ist binnen 14 Tagen zu zahlen.
  • Die Zustimmung über die Veröffentlichung und die Verwendung der Fotos kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Ansonsten gilt die Einwilligung zeitlich unbegrenzt.
  • Bei einem Widerruf werden die veröffentlichten Fotos von der Website, den Marketingmaterialien bzw. den Social Media Accounts entfernt. Es werden dann keine weiteren Fotos eingestellt.
  • Eine vollständige Löschung der Fotos kann nicht garantiert werden, da insbesondere bei den Social Media Accounts eine Speicherung durch Dritte denkbar ist.
  • Die Löschung der Bilder aus dem Internetauftritt kann bis zu 5 Werktage nach Eingang des Widerrufs dauern.
  • Bei Druckerzeugnissen bewirkt der Widerruf, dass bei einer Neuauflage die Bilder nicht mehr verwendet werden. Bereits gedruckte Flyer, etc. werden noch aufgebraucht.
  • Die entstandenen Bilddateien werden auf einen Computer geladen, gespeichert und bearbeitet. Wenn nötig werden sie an externe Dienstleister übertragen (etwa für Abzüge oder Alben).
  • Die Bilddaten werden zur Auslieferung in einer passwortgeschützten Online-Galerie hochgeladen. Die Zugangsdaten werden per E-Mail / WhatsApp mitgeteilt.
  • Die Fotografin darf die Bilddateien vor, während und nach der Bearbeitung zwecks Archivierung speichern.

VIII. Datenschutz

  • Für das Geschäft notwendige Daten dürfen von der Fotografin gespeichert werden. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
  • Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
  • Ich nutze zur Auslieferung meiner Bilder an meinen Kunden den Onlinegalerie Dienst https://scrappbook.de. Der Dienst https://scrappbook.de bietet mir die Möglichkeit, Bilder in eine Onlinegalerie hochzuladen und diese meinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Onlinegalerie kann durch ein Passwort für den Zugriff durch Dritte geschützt werden. Über die Galerien können meine Kunden Bildauswahlen erstellen und über einen angebundenen Shop hochwertige Fotoprodukte erwerben. Erst bei Nutzung dieser Funktionen werden von meinem Kunden personenbezogene Daten erhoben, die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. Angeboten wird dieser Dienst von der Photostore24.online GmbH, mit welcher der Webseitenverantwortliche einen Nutzungsvertrag sowie einen datenschutzrechtlich notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag hat. Der Dienst wird von Photostore24.online GmbH ausschließlich auf Servern gehostet, welche sich in der EU-Region befinden.

iX. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Auftragsbestätigung unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Diese AGB und die Auftragsbestätigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon ob der jeweilige Shootingort im Ausland liegt.
  • Nebenabreden zu diesen AGB oder der Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.